Oberlandesgericht Hamm, 2003-12-04, 4 Ss OWi 786/03

4 Ss OWi 786/03Obergericht04.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 786/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-12-04

Aktenzeichen: 4 Ss OWi 786/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1204.4SS.OWI786.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des materiellen Rechts zugelas-sen (Entscheidung des mitentscheidenden Einzelrichters).

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die der Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, freigesprochen.

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