9 W 36/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-26, 9 W 36/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 W 36/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-26
Aktenzeichen: 9 W 36/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1126.9W36.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: §§ 141 Abs. 3, 380 Abs. 3 ZPO
Tenor
Der vorbezeichnete Ordnungsstrafenbeschluss wird aufgehoben.
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