Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-21, 1 Ws 366/03

1 Ws 366/03Obergericht21.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 366/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-11-21

Aktenzeichen: 1 Ws 366/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1121.1WS366.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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