Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-19, 8 WF 300/03

8 WF 300/03Obergericht19.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 300/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-11-19

Aktenzeichen: 8 WF 300/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1119.8WF300.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Die angefochtenen Beschlüsse werden abgeändert.

Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt H3 aus H2 Prozeßkostenhilfe bewilligt.

Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt T aus H2 Prozeßkostenhilfe bewilligt.

Die Entscheidung über die Ratenzahlungen wird dem Amtsgericht übertragen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht angezeigt.

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