8 WF 300/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-19, 8 WF 300/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-19, 8 WF 300/03
8 WF 300/03Obergericht19.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 300/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-19
Aktenzeichen: 8 WF 300/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1119.8WF300.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Tenor
Die angefochtenen Beschlüsse werden abgeändert.
Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt H3 aus H2 Prozeßkostenhilfe bewilligt.
Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt T aus H2 Prozeßkostenhilfe bewilligt.
Die Entscheidung über die Ratenzahlungen wird dem Amtsgericht übertragen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht angezeigt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.