Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-11, 1 Vollz (Ws) 194/03

1 Vollz (Ws) 194/03Obergericht11.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 194/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-11-11

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 194/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1111.1VOLLZ.WS194.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Festsetzung des Ge-schäftswertes aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.

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