1 Vollz (Ws) 194/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-11, 1 Vollz (Ws) 194/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-11, 1 Vollz (Ws) 194/03
1 Vollz (Ws) 194/03Obergericht11.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 194/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-11
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 194/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1111.1VOLLZ.WS194.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Festsetzung des Ge-schäftswertes aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.
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