Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-05, 3 U 240/02

3 U 240/02Obergericht05.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 240/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-05

Aktenzeichen: 3 U 240/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1105.3U240.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. September 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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