Oberlandesgericht Hamm, 2003-11-03, 3 U 29/02

3 U 29/02Obergericht03.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 29/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-03

Aktenzeichen: 3 U 29/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:1103.3U29.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 7. Dezember 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Die Klage wird vollständig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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