Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-09, 3 U 264/02

3 U 264/02Obergericht09.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 264/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-09

Aktenzeichen: 3 U 264/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0709.3U264.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Oktober 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.