Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-09, 30 U 41/03

30 U 41/03Obergericht09.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 41/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-09

Aktenzeichen: 30 U 41/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0709.30U41.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 02. Januar 2003 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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