3 U 112/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-07, 3 U 112/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 112/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-07
Aktenzeichen: 3 U 112/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0707.3U112.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Restitutionsklage gegen das rechtskräftige Urteil des Senats vom 30. September 2002 (3 U 67/02) wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Restitutionsverfahrens trägt der Restitutionskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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