2 Ws 97/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-03, 2 Ws 97/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 97/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-07-03
Aktenzeichen: 2 Ws 97/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0703.2WS97.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Anschlusserklärung der Nebenklägerin L1 L, gesetzlich vertreten durch ihre Eltern L2 und L3 L, K, #### X, wird für berechtigt erklärt.
Auf Antrag der Nebenklägerin wird dieser mit Wirkung ab dem 28. August 2002 Rechtsanwältin O, O-Straße, #### X, als Beistand bestellt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit entstande¬nen notwendigen Auslagen der Nebenklägerin trägt die Staatskasse.
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