2 U 2/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-03, 2 U 2/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 2/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-03
Aktenzeichen: 2 U 2/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0703.2U2.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. November 2002 verkündete Urteil der VII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu vollstreckenden Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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