Oberlandesgericht Hamm, 2003-07-01, 19 U 38/03

19 U 38/03Obergericht01.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 38/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-01

Aktenzeichen: 19 U 38/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0701.19U38.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 9. Januar 2003 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu voll-streckenden Betrages leistet.

Die Revision gegen das Urteil wird zugelassen.

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