3 U 204/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-06-23, 3 U 204/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 204/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-23
Aktenzeichen: 3 U 204/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0623.3U204.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Juni 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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