Oberlandesgericht Hamm, 2003-06-23, 3 Ss OWi 310/03

3 Ss OWi 310/03Obergericht23.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 310/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-23

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 310/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0623.3SS.OWI310.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen und die Sache dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der als Einzel-richterin befaßten Richterin am Oberlandesgericht Warnke).

Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Der Betroffene trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens.

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