23 W 34 - 38/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-06-23, 23 W 34 - 38/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-06-23, 23 W 34 - 38/03
23 W 34 - 38/03Obergericht23.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 34 - 38/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-23
Aktenzeichen: 23 W 34 - 38/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0623.23W34.38.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerden werden nach einem Gegenstandswert von 7.904,84 Euro kostenpflichtig zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Beklagte zu 3) auf Erstattung von 707,60 Euro an verauslagten Gerichtskosten als Gesamtschuldner neben dem Beklagten zu 4) haftet.
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