Oberlandesgericht Hamm, 2003-06-23, 23 W 34 - 38/03

23 W 34 - 38/03Obergericht23.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 34 - 38/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-23

Aktenzeichen: 23 W 34 - 38/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0623.23W34.38.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerden werden nach einem Gegenstandswert von 7.904,84 Euro kostenpflichtig zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Beklagte zu 3) auf Erstattung von 707,60 Euro an verauslagten Gerichtskosten als Gesamtschuldner neben dem Beklagten zu 4) haftet.

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