3 Ws 243/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-06-17, 3 Ws 243/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-06-17, 3 Ws 243/03
3 Ws 243/03Obergericht17.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 243/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-17
Aktenzeichen: 3 Ws 243/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0617.3WS243.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Dem Verurteilten wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Ver-
säumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Widerrufsbeschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 18.02.2001 gewährt.
Die Kosten der Beschwerde werden der Staatskasse auferlegt.
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