4 Ss 1140/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-06-11, 4 Ss 1140/02
Oberlandesgericht Hamm, 2003-06-11, 4 Ss 1140/02
4 Ss 1140/02Obergericht11.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 1140/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-11
Aktenzeichen: 4 Ss 1140/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0611.4SS1140.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird auf Kosten des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen, dass die Anordnung der Maßregel gemäß §§ 69, 69 a StGB entfällt.
Die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bleibt einem nachfolgenden Beschlussverfahren vorbehalten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.