Oberlandesgericht Hamm, 2003-06-05, 3 Ss OWi 398/03

3 Ss OWi 398/03Obergericht05.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 398/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-05

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 398/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0605.3SS.OWI398.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der der Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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