Oberlandesgericht Hamm, 2003-05-27, 9 U 116/02

9 U 116/02Obergericht27.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 116/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-27

Aktenzeichen: 9 U 116/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0527.9U116.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. März 2002 verkündete Urteil

der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.481,51 € zuzüglich 4 % Zinsen

seit dem 17. September 1998 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden der Beklagten zu 60 % und dem

Kläger zu 40 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich

derjenigen der Streithilfe trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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