9 U 116/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-05-27, 9 U 116/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 116/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-27
Aktenzeichen: 9 U 116/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0527.9U116.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. März 2002 verkündete Urteil
der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.481,51 € zuzüglich 4 % Zinsen
seit dem 17. September 1998 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden der Beklagten zu 60 % und dem
Kläger zu 40 % auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich
derjenigen der Streithilfe trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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