Oberlandesgericht Hamm, 2003-05-27, 27 U 106/02

27 U 106/02Obergericht27.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 106/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-27

Aktenzeichen: 27 U 106/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0527.27U106.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 16. Januar 2003 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung aus diesem Urteil und aus dem Versäumnisurteil des Senats vom 16. Januar 2003 durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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