Oberlandesgericht Hamm, 2003-05-26, 31 U 21/03

31 U 21/03Obergericht26.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 21/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-05-26

Aktenzeichen: 31 U 21/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0526.31U21.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04. Dezember 2002 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird als unzulässig verworfen. Der Antrag des Klägers vom 25. Februar 2003, ihm hinsichtlich der versäumten Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens sowie des Verfahrens über die Wiedereinsetzung.

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