15 W 393/01•Oberlandesgericht Hamm, 2003-05-20, 15 W 393/01
Oberlandesgericht Hamm, 2003-05-20, 15 W 393/01
15 W 393/01Obergericht20.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 393/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-05-20
Aktenzeichen: 15 W 393/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0520.15W393.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antrag des Beteiligten zu 1) auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1) hat die der Beteiligten zu 2) im Verfahren der weiteren Be¬schwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 61.355,03 Euro (= 120.000,00 DM) festgesetzt.
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