Oberlandesgericht Hamm, 2003-05-12, 3 U 242/02

3 U 242/02Obergericht12.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 242/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-12

Aktenzeichen: 3 U 242/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0512.3U242.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 1. August 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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