3 U 206/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-05-12, 3 U 206/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 206/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-12
Aktenzeichen: 3 U 206/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0512.3U206.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.08.2002 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten zu 1) gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 1) zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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