Oberlandesgericht Hamm, 2003-04-30, 8 U 166/02

8 U 166/02Obergericht30.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 166/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-30

Aktenzeichen: 8 U 166/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0430.8U166.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.03.2002 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist vorläufig voll-streckbar.

Die Beschwer der Kläger übersteigt nicht 20.000,00 €.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.