Oberlandesgericht Hamm, 2003-04-30, 2 Ws 101/03

2 Ws 101/03Obergericht30.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 101/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-04-30

Aktenzeichen: 2 Ws 101/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0430.2WS101.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der insoweit ent-

standenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Staatskasse.

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