34 U 108/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-04-11, 34 U 108/02
Oberlandesgericht Hamm, 2003-04-11, 34 U 108/02
34 U 108/02Obergericht11.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 108/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-11
Aktenzeichen: 34 U 108/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0411.34U108.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Kammer für Handels-sachen des Landgerichts Essen vom 21.03.2002 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beschwer der Beklagten übersteigt 20.000,-- €.
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