10 WF 53/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-04-11, 10 WF 53/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-04-11, 10 WF 53/03
10 WF 53/03Obergericht11.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 53/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-04-11
Aktenzeichen: 10 WF 53/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0411.10WF53.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Außergerichtliche Auslagen, die im Beschwerdeverfahren entstanden sind, werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500 € festgesetzt.
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