Oberlandesgericht Hamm, 2003-04-11, 10 WF 53/03

10 WF 53/03Obergericht11.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 53/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-04-11

Aktenzeichen: 10 WF 53/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0411.10WF53.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Außergerichtliche Auslagen, die im Beschwerdeverfahren entstanden sind, werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500 € festgesetzt.

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