21 U 26/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-04-10, 21 U 26/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 26/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-10
Aktenzeichen: 21 U 26/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0410.21U26.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Dezember 2002 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen mit dem zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht Essen zurückverwiesen.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens bleiben gemäß § 8 GKG außer Ansatz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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