Oberlandesgericht Hamm, 2003-04-10, 21 U 26/03

21 U 26/03Obergericht10.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 26/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-10

Aktenzeichen: 21 U 26/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0410.21U26.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Dezember 2002 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen mit dem zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht Essen zurückverwiesen.

Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens bleiben gemäß § 8 GKG außer Ansatz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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