34 U 132/01•Oberlandesgericht Hamm, 2003-04-04, 34 U 132/01
Oberlandesgericht Hamm, 2003-04-04, 34 U 132/01
34 U 132/01Obergericht04.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 132/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-04
Aktenzeichen: 34 U 132/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0404.34U132.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Paderborn vom 29.06.2001 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beschwer der Kläger übersteigt 20.000,00 Euro.
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