Oberlandesgericht Hamm, 2003-04-04, 25 U 139/02

25 U 139/02Obergericht04.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 139/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-04

Aktenzeichen: 25 U 139/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0404.25U139.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 22. August 2002 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können Vollstreckungsmaßnahmen der Beklagten abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.