3 U 174/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-04-02, 3 U 174/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 174/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-02
Aktenzeichen: 3 U 174/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0402.3U174.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Mai 2002 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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