Oberlandesgericht Hamm, 2003-03-13, 5 U 87/03

5 U 87/03Obergericht13.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 87/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-13

Aktenzeichen: 5 U 87/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0313.5U87.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. März 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Zahlung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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