Oberlandesgericht Hamm, 2003-03-12, 3 U 22/02

3 U 22/02Obergericht12.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 22/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-12

Aktenzeichen: 3 U 22/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0312.3U22.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26. Oktober 2001 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.