Oberlandesgericht Hamm, 2003-03-11, 9 U 169/02

9 U 169/02Obergericht11.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 169/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-11

Aktenzeichen: 9 U 169/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0311.9U169.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weiter-

gehenden Rechtsmittels - das am 11. April 2002 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund insoweit abgeändert, als die

Beklagten verurteilt worden sind, als Gesamtschuldner an den Kläger mehr

als 2.060,47 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basis-

zinssatz ab dem 30. Mai 2001 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden den Beklagten zu 1/3 und dem

Kläger zu 2/3 auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens belasten die

Beklagten mit 9/20 und den Kläger mit 11/20.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.