29 W 56/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-03-11, 29 W 56/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 29 W 56/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-11
Aktenzeichen: 29 W 56/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0311.29W56.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Beschwerdewert von 4.800,00 €.
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