4 U 161/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-20, 4 U 161/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 161/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-20
Aktenzeichen: 4 U 161/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0220.4U161.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Antragsgegners wird das am 25. September 2002 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen teilweise abgeändert:
Das Verbot zu a) wird aufgehoben und der ihm zugrundeliegende Antrag zu-rückgewiesen, und zwar unter entsprechender Aufhebung der Beschlußverfügung vom 5. März 2002.
Von den Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Antragsteller 4/5 und der Antragsgegner 1/5.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Antragsteller.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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