Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-19, 3 U 124/02

3 U 124/02Obergericht19.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 124/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-19

Aktenzeichen: 3 U 124/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0219.3U124.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. März 2002 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.