Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-18, 21 U 7/02

21 U 7/02Obergericht18.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 7/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-18

Aktenzeichen: 21 U 7/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0218.21U7.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. Oktober 2001 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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