Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-13, 4 Ss 58/03

4 Ss 58/03Obergericht13.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 58/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-13

Aktenzeichen: 4 Ss 58/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0213.4SS58.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen Beleidigung verurteilt worden ist. Insoweit wird das Verfahren eingestellt und werden die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse auferlegt.

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