4 Ss OWi 933/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-12, 4 Ss OWi 933/02
Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-12, 4 Ss OWi 933/02
4 Ss OWi 933/02Obergericht12.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 933/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-12
Aktenzeichen: 4 Ss OWi 933/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0212.4SS.OWI933.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird - unter Verwerfung der Rechtsbeschwerde im Übrigen - im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Insoweit wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Soest zurückverwiesen.
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