Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-12, 4 Ss OWi 933/02

4 Ss OWi 933/02Obergericht12.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 933/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-12

Aktenzeichen: 4 Ss OWi 933/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0212.4SS.OWI933.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird - unter Verwerfung der Rechtsbeschwerde im Übrigen - im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Soest zurückverwiesen.

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