Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-12, 25 U 63/02

25 U 63/02Obergericht12.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 63/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-12

Aktenzeichen: 25 U 63/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0212.25U63.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. März 2002 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster/Westf. wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Beträge abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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