Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-10, 18 U 93/02

18 U 93/02Obergericht10.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 93/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-10

Aktenzeichen: 18 U 93/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0210.18U93.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.04.2002 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an Herrn L, T-Straße, ####1 N, 3.259,27 € zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen; die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz werden zu 1/3 der Beklagten und zu 2/3 der Klägerin auferlegt; die Kosten der Berufung werden zu 1/8 der Klägerin und zu 7/8 der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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