Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-07, 35 W 11/02

35 W 11/02Obergericht07.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 35 W 11/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-02-07

Aktenzeichen: 35 W 11/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0207.35W11.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 28.06.202 gegen den Beschluss des Landgerichts Bochum vom 16.05.2002 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses des Landgerichts vom 03.07.2002 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.285,00 EUR festgesetzt.

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