35 W 11/02•Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-07, 35 W 11/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 35 W 11/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-07
Aktenzeichen: 35 W 11/02
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0207.35W11.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 28.06.202 gegen den Beschluss des Landgerichts Bochum vom 16.05.2002 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses des Landgerichts vom 03.07.2002 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.285,00 EUR festgesetzt.
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