4 Ss OWi 75/03•Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-06, 4 Ss OWi 75/03
Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-06, 4 Ss OWi 75/03
4 Ss OWi 75/03Obergericht06.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 75/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-06
Aktenzeichen: 4 Ss OWi 75/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0206.4SS.OWI75.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgelsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Meschede zurückverwiesen.
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