Oberlandesgericht Hamm, 2003-02-03, 6 U 45/02

6 U 45/02Obergericht03.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 45/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-03

Aktenzeichen: 6 U 45/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0203.6U45.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.12.2001 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des zweiten Rechtszuges werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

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