10 U 38/01•Oberlandesgericht Hamm, 2003-01-31, 10 U 38/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 U 38/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-31
Aktenzeichen: 10 U 38/01
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0131.10U38.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 959,34 €
(2 x 938,15 DM) festgesetzt.
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