Oberlandesgericht Hamm, 2003-01-29, 3 U 91/02

3 U 91/02Obergericht29.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 91/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-29

Aktenzeichen: 3 U 91/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0129.3U91.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Januar 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, falls nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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