Oberlandesgericht Hamm, 2003-01-29, 3 U 120/02

3 U 120/02Obergericht29.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 120/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-29

Aktenzeichen: 3 U 120/02

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2003:0129.3U120.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Ziivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Februar 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 4) und 5) nach einem Streitwert von 1.000,-- Euro.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten zu 2) und 3) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, falls ncht die Beklagten zu 2) und 3) zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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